Wer kann am Cloer Partnerprogramm
teilnehmen?
Das Cloer Partnerprogramm (CPP) ist für den Fachhandel kreiert
worden. Teilnehmen können alle Fachhändler, die ein klassisches
Fachhandelsgeschäft betreiben. Dabei legt Cloer besonderen
Wert auf Beratungskompetenz. Betreiber eines eigenen Versandhandels
sind von der Teilnahme ausgeschlossen insbesondere wenn der Vertrieb
über Internet erfolgt.
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Was muss ich tun um am Partnerprogramm
teilzunehmen?
Als erstes müssen Sie den Cloer Partnervertrag unterzeichnen
und per Post oder Fax an Cloer schicken. Klicken Sie _hier_ um den
Vertrag als PDF zu erhalten. Nach einer vorläufigen Prüfung
werden Sie für die Teilnahme frei geschaltet und erhalten den
gegengezeichneten Vertrag per Post zurück.
Als nächstes müssen Sie über das Cloer Händlerportal
Ihre
Listungsentscheidung treffen. Entscheiden Sie einfach per Mausklick
welche
Produkte Sie dauerhaft führen und nennen Sie uns Ihre Angebotspreise.
Jeweils zum 15. Werktag eines Quartals wird Ihr Status automatisch
vom
System festgelegt. <Zurück zum Anfang der Seite>
Wann und wie oft muss
ich meine Listung bearbeiten?
Mit der Listung verpflichten Sie sich die gelisteten Produkte permanent
in
Ihrem Ladenlokal vorrätig zu haben. Sie sollten daher mindestens
einmal im
Quartal Ihre Listung überprüfen. Sie haben dabei auch
die Gelegenheit direkt
eine Bestellung über einen Handelspartner Ihrer Wahl zu platzieren.
<Zurück zum Anfang der Seite> Welche unterschiedlichen
Partnerstufen gibt es und wie erreiche ich sie?
Es gibt drei unterschiedliche Stufen der Partnerschaft.
Status
"Blue"
Dies bedeutet zunächst nur, dass Sie einen unterschriebenen
Vertrag besitzen
und an dem System teilnehmen.
Status
"Classic"
Sie haben mindestens 8 Produkte gelistet, davon mindestens 5 aus
den
Produktlinien Classic und Premium.
Insgesamt (also auch aus der Linie Function) führen Sie mindestens
eine
Kaffeemaschine, einen Toaster, einen Wasserkocher und einen BBQ-Grill.
Status
"Premium"
Sie haben mindestens 16 Produkte gelistet, davon mindestens 8 aus
den
Produktlinien Classic und Premium.
Insgesamt (also auch aus der Linie Function) führen Sie mindestens
zwei
Kaffeemaschine, zwei Toaster, zwei Wasserkocher zwei BBQ-Grill und
zwei
Waffelautomaten. <Zurück zum Anfang der Seite>
Wie hoch sind die CPP
Provisionen?
Zusätzlich zu den von Ihrem Handelspartner eingeräumten
Konditionen erhalten
Sie direkt von Cloer einen Partnerbonus jährlichen. Die Provisionssätze
sind
z.Zt. wie folgt festgelegt.
Blue: keine Vergütung
Classic: 2% auf alle Nettoumsätze
Premium: 3% auf alle Nettoumsätze
Sie erhalten jeweils zu Beginn eines Quartals eine Bestätigung
über Ihren
Partnerstatus und die Höhe Ihrer Provision. Ihr Anspruch auf
die Provision
entsteht erst aus dieser Bestätigung. <Zurück zum Anfang der Seite>
Welche Umsätze sind
für die Berechnung der Provisionen gültig?
Neben den direkten Umsätzen, die Sie mit Cloer tätigen
sind nur Umsätze mit
Großhändlern und Einkaufskooperationen gültig, die
mit Cloer eine
entsprechende Vereinbarung getroffen haben und die für die
Abrechnung
erforderlichen Daten bereitstellen.
Hier die aktuelle Liste:
| EK |
|
| EP |
|
| Euronics |
|
| Expert |
|
| Egufer |
in Vorbereitung |
| Sonepar |
in Vorbereitung |
| Unielektro |
in Vorbereitung |
| Zander |
in Vorbereitung |
| KSK |
in Vorbereitung |
| Ströbelt |
in Vorbereitung |
| Sauter |
in Vorbereitung |
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Wie kann ich Cloer Produkte
bestellen?
Neben Ihrem gewohnten Bestellweg haben Sie über das Cloer Händlerportal
die Möglichkeit Produkte in einem Arbeitsgang mit Ihrer Listungsentscheidung
zu bestellen. Ihre Bestellung wird dabei von Cloer als Überweisungsauftrag
an den von Ihnen bevorzugten Handelspartner automatisch weitergeleitet.
Darüber hinaus haben Sie jeder Zeit die Möglichkeit Ihre
Bestellung telefonisch, per Mail oder Fax an das Cloer Fachhandelszentrum
zu schicken:
Cloer - Fachhandelszentrum
Tel.: 0180 / 21 31 41 1
Fax.: 0180 / 21 31 41 2
Email: fachhandelszentrum@cloer.de
<Zurück zum Anfang der Seite> Wann werden die Provisionen
ausgeschüttet?
Nach Ablauf eines Kalenderjahres beginnt die Abrechnung. Da die
Daten von den verschiedenen Handelspartnern zunächst aufbereitet
und übermittelt werden müssen kann dies erst nach dem
vollständigen Abschluss des Jahres erfolgen. Die Auszahlung
wird daher voraussichtlich jeweils im April des Folgejahres erfolgen. <Zurück zum Anfang der Seite>
Gibt es eine Mindestsumme
für die Provisionsausschüttung
Ja. Eine Ausschüttung erfolgt erst ab einem Betrag von EUR
20,-. Wenn Sie erst einen geringeren Betrag angesammelt haben, so
verfällt dieser nicht sondern wird mit der nächste Ausschüttung
an Sie überwiesen.<Zurück zum Anfang der Seite>
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